Nach Arbeits­unfällen oder Berufs­krankheiten können die Träger der gesetzlichen Unfall­versicher­ung in geeigneten Reha­bilitations­zentren, die vom Landes­verband der gesetz­lichen Unfall­versicherung nach Prüfung spezieller personeller, apparativer und räumlicher Voraus­setzungen zugelassen wurden, Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physio­therapie (EAP) durchführen lassen.

HOY-REHA Görlitz darf das seit der Gründung im Dezember 1999.

Die Erweiterte Ambulante Physio­therapie (EAP) dient insbesondere der Funktions­wieder­herstellung bzw. der Funktions­verbesser­ung nach Arbeits­unfällen mit Störungen ganzer Funktions­ketten oder nach Berufs­krankheiten. Die EAP ist eine Komplex­behandlung, bei der Maßnahmen der Kranken­gymnastik sowie der Massage- und Elektro­therapie um die Medizinische Trainings­therapie ergänzt werden. Die Behandlung findet an allen Wochen­tagen statt und dauert pro Tag mindestens 2 Stunden, meist sogar mehr.

Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physio­therapie werden durch Vertrags­ärzte der gesetzlichen Unfalls­versicherung (D-Ärzte bzw. Hand­chirurgen) mit dem Formblatt Verordnung zur Durchführung einer EAP verschrieben. Die für den betroffenen Arbeit­nehmer zuständige Berufs­genossenschaft muss ihre Bereitschaft zur Kosten­übernahme erklären. Eine EAP-Verordnung gilt stets für 10 Behandlungstage. Danach muss sich der Patient beim verordnenden D-Arzt zu einer Kontroll­untersuchung vorstellen. Der Arzt kann im Ergebnis der Kontroll­untersuchung eine weitere Verordnung ausstellen, die dem Patienten dann ohne erneute Kosten­übenahme­erklärung der Berufs­genossen­schaft weitere 10 Behandlungstage sichert.

In unserer Einrichtung arbeiten unter der ärztlichen Leitung von Herrn Jan Kanngießer, FA für Orthopädie, ausgewählte Physiotherapeuten, Masseurinnen und Sporttherapeuten in einem speziellen EAP-Team.

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