Wunsch- und Wahlrecht zur Auswahl der Rehaklinik

Seit dem 01.07.2023 besteht für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl einer passenden Rehabilitationseinrichtung. Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation- egal ob ambulant oder stationär- selbst auszusuchen. Sollten Sie eine orthopädische ambulante Rehabilitation anstreben, sind wir Ihr Partner.

Bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrages können Sie Ihren Wunsch für eine Reha in unserem Haus angeben. Passende Formulare als Ergänzung zu Ihrem Antrag, als Nachreichung zum bereits verschickten Antrag oder als Widerspruch bei einer nicht passenden, bereits bewilligten Klinik, finden Sie u.a. unter folgendem Link:

https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/reha-wunsch-und-wahlrecht/

Füllen Sie das entsprechende Formular aus und schicken Sie es an den Kostenträger Ihrer Rehabilitation.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht, bereitgestellt direkt von der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/wunsch-und-wahlrecht/wunsch-und-wahlrecht-node.html

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihres Reha-Antrages? Hier finden Sie alle Informationen zu unserer Reha-Sprechstunde.

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