Einführung Ambulante Reha­bilitation

Das Wort ambulant steht hier als Synonym für wohnortnah. Wir nennen uns nicht umsonst Tagesklinik, denn der wesentliche Unterschied zur stationären Rehabilitation besteht eigentlich nur darin, dass der Patient bei uns nicht über Nacht bleiben, sondern zu Hause schlafen kann. Treffender wäre wahrscheinlich der Begriff teilstationär, aber sei es wie es sei: Sie können sich auf den folgenden Seiten überzeugen, dass die ambulante Rehabilitation keineswegs eine Behandlung zweiter Wahl ist.

Gute Gründe für die ambulante Reha­bilitation

Wissenschaftliche Studien und viele Erfahrungsberichte von Rehabilitanden belegen, dass ambulante Leistungen zur Rehabilitation medizinisch-therapeutisch den Vergleich mit stationär durchgeführten Rehabilitationsleistungen nicht scheuen müssen. Die wohnortnahe Rehabilitation ist gleichwertig und wird bei Versicherten immer beliebter. Die richtige Auswahl der zu wählenden Rehabilitationsform hängt also nicht vordergründig von Inhalt und Qualität ab. Jede Form hat ihre spezifischen Vorteile. Für die wohnortnahe Rehabilitation sprechen unter anderem folgende Faktoren:

  • Sie können in Ihrem heimischen und beruflichen Umfeld verbleiben und sich nach einem anstrengenden Therapietag in gewohnter Umgebung entspannen und zugleich neu Erlerntes im Lebensalltag erproben
  • Ärzte und Therapeuten des Rehabilitationsteams kennen meist Ihren Operateur oder den verordnenden Haus- bzw. Facharzt und können wenn notwendig problemlos die Behandlung untereinander abstimmen. Ihr weiter behandelnder Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiterbetreuen
  • Ein großer Vorteil kann die Arbeitsplatznähe sein. Mit Ihrem Arbeitgeber können wir Möglichkeiten der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess beraten, bei Bedarf auch im Ergebnis eines Arbeitsplatzbesuchs
  • Unser Sozialdienst kann Ihre Anliegen vor Ort mit Behörden, Rehabilitations-Fachberatern der DRV, anderen Therapieanbietern und Selbsthilfegruppen klären
  • Unsere Einrichtung bleibt für Sie auch nach der Rehabilitation als möglicher Partner stets erreichbar, also auch im Prozess der Rehabilitationsnachsorge
  • Ein kostenloser Fahrdienst, der sie sicher von Tür zu Tür bringt
  • Die Wochenenden verbringen Sie zu Hause bei der Familie und müssen nicht auf Besuch warten

Selbstverständlich ist die wohnortnahe Rehabilitation nur dann zu empfehlen, wenn Sie unsere Einrichtung in einer zumutbaren Zeit erreichen können. Stationäre Rehabilitationsleistungen sind zum Beispiel empfehlenswert, wenn wir Sie wegen Nebenerkrankungen nicht umfassend genug behandeln können oder Sie auch nach der Behandlung besonders umsorgt werden müssen. Manchmal spricht für eine stationäre Rehabilitation auch die Notwendigkeit, dass man – aus welchen Gründen auch immer – mal den heimischen Herd verlassen muss.

Krankheitsbilder

HOY-REHA Görlitz ist zugelassen für Reha­bilitations­maßnahmen (auch Anschluss­rehabilitationen nach einem Kranken­haus­aufenthalt) bei chronischen Schädigungen sowie nach operativ oder konservativ versorgten Verletzungen am Bewegungs­apparat im Auftrag der gesetzlichen Renten- und Kranken­versicherung sowie anderer Kosten­träger, wobei selbst­verständlich auch privat versicherte Patienten rehabilitiert werden können.

Eine ambulante Reha kann bei uns unter anderem bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt werden:

  • bei chronischen und akuten Wirbel­säulen­beschwerden
  • nach Operationen / Verletzungen an großen Gelenken und Knochen
  • nach prothetischem Gelenkersatz
  • bei Gelenk­erkrank­ungen und Degene­rationen
  • nach Amputationen
  • bei Muskel­erkrank­ungen
  • bei rheumatischen Gelenk- und Weichteil­erkrankungen

Voraus­setzungen für die ambulante Reha­bilitation

Grund­legende Voraus­setzungen für eine Reha­bilitation sind immer

  • der eigene Antrag des Patienten
  • die Bestätigung der medizinischen Notwendig­keit für eine Reha­bilitation durch den behandelnden Arzt
  • die Kostenzusage des jeweiligen Rentenversicherungsträgers bzw. der Krankenkasse.

Bei Patienten, die nach einem Kranken­haus­aufenthalt mit Operation oder konservativer Behandlung eine Anschluss­rehabilitation durchführen sollen, erfolgt die Antrag­stellung bereits im Krankenhaus im Zusammen­wirken von Patient, Klinikarzt und Sozialdienst.

Generell gilt:

  • Erwerbs­tätige oder arbeits­suchende Patienten, die keine Rente beziehen, werden in der Regel durch die Deutsche Renten­versicherung betreut. Also sind die Formulare der Renten­versicherung zu nutzen.
  • Schüler und Studenten bzw. Patienten, die Rente beziehen oder familien­mitversichert sind, werden in der Regel durch die Kranken­kasse, in der sie versichert sind, betreut. Also sind die Formulare der Kranken­kasse zu nutzen.
  • Privat versicherte Patienten erhalten vorab einen Kosten­voranschlag, den sie bei ihrer Kranken­kasse einreichen können.

Anträge erhalten Sie in den örtlichen Vertretungen der Rentenversicherungsträger, in Görlitz zum Beispiel am Wilhelmplatz, oder über Ihre Krankenkasse.

Wird eine Reha­bilitation bewilligt, so erhalten Sie und die Reha­bilitations­einrichtung eine entsprech­ende Nachricht. Nach Erhalt der Kosten­zusage können wir mit Ihnen alle notwendigen Absprachen zur Aufnahme in unsere Einrichtung treffen.

Zum Seitenanfang