Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe. Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Geschädigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.
Ziel des Reha-Sports
Der Reha-Sport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Menschen abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert. Vorrangiges Ziel des Reha-Sports ist es, die Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportwissenschaftliche und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele.
Orthopädisch
Reha-Sport wird von Arzt oder Ärztin verordnet und von den Rehabilitationsträgern zeitlich begrenzt als Pflicht-Leistung finanziert. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten à mindestens 45 Minuten in höchstens 18 Monaten.
Herzsport
In Herzgruppen erstreckt sich die Regelverordnung auf 90 Übungsstunden in 24 Monaten bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Reha–Sport ist im Allgemeinen auf bis zu zwei höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche festgelegt.
Maßgeblich für eine angemessene Verordnungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls, daher gelten die oben genannten Angaben als Richtwerte. Reha-Sport soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Reha-Sport ist daher nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen. Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden.
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