Nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten können die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in geeigneten Rehabilitationszentren, die vom Landesverband der gesetzlichen Unfallversicherung nach Prüfung spezieller personeller, apparativer und räumlicher Voraussetzungen zugelassen wurden, Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) durchführen lassen.
HOY-REHA Görlitz darf das seit der Gründung im Dezember 1999.
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) dient insbesondere der Funktionswiederherstellung bzw. der Funktionsverbesserung nach Arbeitsunfällen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten. Die EAP ist eine Komplexbehandlung, bei der Maßnahmen der Krankengymnastik sowie der Massage- und Elektrotherapie um die Medizinische Trainingstherapie ergänzt werden. Die Behandlung findet an allen Wochentagen statt und dauert pro Tag mindestens 2 Stunden, meist sogar mehr.
Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie werden durch Vertragsärzte der gesetzlichen Unfallsversicherung (D-Ärzte bzw. Handchirurgen) mit dem Formblatt Verordnung zur Durchführung einer EAP verschrieben. Die für den betroffenen Arbeitnehmer zuständige Berufsgenossenschaft muss ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme erklären. Eine EAP-Verordnung gilt stets für 10 Behandlungstage. Danach muss sich der Patient beim verordnenden D-Arzt zu einer Kontrolluntersuchung vorstellen. Der Arzt kann im Ergebnis der Kontrolluntersuchung eine weitere Verordnung ausstellen, die dem Patienten dann ohne erneute Kostenübenahmeerklärung der Berufsgenossenschaft weitere 10 Behandlungstage sichert.
In unserer Einrichtung arbeiten unter der ärztlichen Leitung von Herrn Jan Kanngießer, FA für Orthopädie, ausgewählte Physiotherapeuten, Masseurinnen und Sporttherapeuten in einem speziellen EAP-Team.